AGB
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, welche von Herrn Renato Bernhard (nachfolgend als Bernhard Dezentrale-Wohnraumlüftungen bezeichnet) erbracht werden. Der Inhalt dieser AGB gilt, soweit nicht abweichende Vereinbarungen durch Bernhard Dezentrale-Wohnraumlüftungen ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Diese AGB gehen widersprechenden Bedingungen der anderen Vertragspartei vor. Unbefristete Angebote (Offerten) erlöschen 30 Tage nach Datum des Angebotes. Jedes Angebot kann bis zum Empfang der Bestellung widerrufen werden. Der Vertrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung von Bernhard Dezentralen-Wohnraumlüftungen, dass die Bestellung angenommen wird oder mit Versand abgeschlossen. Wir sind nach Abschluss des Vertrages zum unvergüteten Rücktritt berechtigt, wenn uns oder unseren Lieferanten die Leistung unmöglich wird oder infolge Änderung der Verhältnisse nicht mehr zugemutet werden kann. Der Besteller hat uns auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die bei Erfüllung des Vertrages zu beachten sind. Mit einer Bestellung werden diese AGB ausdrücklich anerkannt.
2. Preise
Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen gelten die bei Bestellungseingang aktuell gültigen Preise. Unsere Preise verstehen sich inkl. MwSt. Unsere Preise basieren immer auf den zur Zeit des Angebotes geltenden Zollansätzen, Währungskursen und sonstigen Abgaben. Bei Änderung dieser Ansätze rechnen wir zu den am Liefertag anfallenden tatsächlichen Importkosten ab; dies auch bei verspäteter Lieferung. Ebenso behalten wir uns eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und der vertragsgemässen Ablieferung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern.
3. Lieferfrist
Die angegebene Lieferfrist ist annäherungsweise und daher unverbindlich. Sie beginnt frühestens nach Bereinigung aller notwendigen technischen Fragen und nach Eingang allenfalls vereinbarter Anzahlungen zu laufen. Die Lieferfrist wird bei unvorhersehbaren Hindernissen angemessen verlängert. Als unvorhersehbare Hindernisse gelten insbesondere eine verspätete oder mangelhafte Zulieferung seitens Unterlieferanten, Transporthindernisse, Ausschuss wichtiger Teile, Betriebsstörungen, schwere Unfälle, Epidemien, Streik, behördliche Massnahmen, Krieg, Aufruhr, Strom- und Mitarbeitermangel usw. Verspätete Lieferung gibt dem Besteller kein Recht auf Entschädigung für direkte oder indirekte Schäden oder auf Vertragsrücktritt.
4. Zahlungsbedingungen
Für Zahlungen gelten die im Angebot bzw. Auftragsbestätigung aufgeführten Bedingungen. Teillieferungen sind wie selbständige Geschäfte zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung entsteht ohne weiteres ein Anspruch auf Verzugszinsen, deren Höhe sich nach dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) im Zeitpunkt der Fälligkeit richtet. Bernhard Dezentrale-Wohnraumlüftungen ist berechtigt, bei Zahlungsverzug seine Mehraufwendungen beim Besteller geltend zu machen. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von uns nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Zahlung ist auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird, oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen. Zahlungsverzug berechtigt uns zur Annullierung der Bestellung und zur Rückforderung bereits gelieferter Ware. Schadenersatz bleibt vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt
Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferungen unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.
6. Technische Unterlagen
Technische Unterlagen, wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sowie allfällige Gewichtsangaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Wir behalten uns die notwendig scheinenden Änderungen vor. Technische Unterlagen sind unser geistiges Eigentum. Ohne unsere schriftliche Genehmigung dürfen die technischen Unterlagen weder zur Selbstanfertigung, für Eigen- oder Fremdgebrauch verwendet, noch Dritten zur Kenntnis gebracht oder überlassen werden. Wird uns ein Auftrag nicht erteilt, sind eingereichte Pläne, Zeichnungen und sonstige Unterlagen unaufgefordert und unverzüglich zurückzusenden.
7. Gewährleistung (Garantie) und Haftung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung oder vorbehaltlich der Gewährleistung durch den Gerätehersteller beginnt die Gewährleistungsfrist ab Inbetriebnahme beim Endnutzer und dauert 12 Monate. Zwingende gesetzliche Regelungen (wie z.B. jene gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten) gehen dieser Regelung vor. Spätestens mit Ablauf von 24 Monaten seit Lieferung erlöschen alle Gewährleistungsansprüche. Erweist sich eine Lieferung als nicht vertragsgemäss, so hat der Besteller Bernhard Dezentrale-Wohnraumlüftungen umgehend Gelegenheit zur Behebung der Mängel zu geben. Bernhard Dezentrale-Wohnraumlüftungen verpflichtet sich, die Teile, welche während der Gewährleistungsfrist nachweisbar wegen Konstruktionsfehlern, schlechten Materials oder Fabrikationsfehlern schadhaft oder unbrauchbar werden, rasch möglichst nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen.
Die Mängelhaftung entfällt vollständig, wenn:
a) der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
b) die Geräte vom Besteller oder Dritten unsachgemäss behandelt oder montiert wurden oder unter Bedingungen eingesetzt werden, für die sie nicht geeignet sind,
c) Schäden durch höhere Gewalt, durch natürlichen Verschleiss oder anderweitige Einflüsse wie z. B. Korrosion, Überhitzung, mangelhafte Wartung eingetreten sind,
d) der Besteller oder Benützer uns nicht die angemessene Zeit für Instandsetzung oder Austausch gewährt,
e) der Besteller oder Dritte Änderungen und Reparaturen ohne unsere Genehmigung vornehmen,
f) Störungen und Mängel uns nicht sofort schriftlich gemeldet werden.
Wir tragen nur die Kosten, die durch Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unserer Werkstätte entstehen. Ein-, Ausbau- und Transportkosten sind wegbedungen. Können die schadhaften Teile aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in unserer Werkstätte nicht repariert oder ersetzt werden, so gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Bei Nachbesserungsarbeiten am Bestimmungsort stellt der Besteller das erforderliche Hilfspersonal und die benötigten Vorrichtungen kostenlos zur Verfügung. Ersetzte Teile werden Eigentum von Bernhard Dezentrale-Wohnraumlüftungen. Jegliche Ansprüche des Bestellers, die über obige Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehen, wie z. B. Schadenersatz für erlittenen Betriebsverlust, entgangenen Gewinn oder für Unfälle bzw. durch Unfälle entstandene Folgeschäden sowie alle weiteren mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, sind ausdrücklich wegbedungen. Wandelung und Minderung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Transport, Versicherung und Verpackung
Die Ware reist vorbehaltlich anderslautenden Vereinbarungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen und rechtzeitigen Antrag des Bestellers auf dessen Rechnung von uns abgeschlossen. Allfällige Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. Die Verpackung erfolgt unsererseits mit aller gebotenen Sorgfalt. Sie wird, wenn im Preis nicht ausdrücklich inbegriffen, zu Selbstkosten in Rechnung gestellt, und nicht zurückgenommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
9. Annahme der Lieferung
Der Besteller hat die Lieferung innert angemessener Frist zu prüfen und uns allfällige Mängel, für die wir aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich sind, unverzüglich schriftlich zu melden. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt.
10. Anwendbarkeit
Die Rechte und Ansprüche des Bestellers sind in diesen AGB abschliessend geregelt. Alle darüberhinausgehenden Rechte und Ansprüche sind ausgeschlossen. Rechtsgültig ist die deutsche Version.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist CH-8450 Andelfingen. Gerichtsstand ist CH-8450 Andelfingen. Es gilt ausschliesslich des schweizerischen materiellen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Version 01/2021